Der richtige Zeitpunkt
Am einfachsten direkt nach einem Monats- oder Quartalsabschluss: Die abgeschlossene Periode bleibt beim bisherigen Buchhalter, die nächste beginnt bei uns.
Unterlagenübergabe, Anfangssaldi, Vollmachten, Meldungen: Wir arbeiten mit einer Checkliste und Terminen, damit Sie sehen, wo der Prozess steht.
Unruhe mitten im Jahr, Unterlagen, die verloren gehen könnten, und die Frage, was passiert, wenn die Behörde gerade jetzt eine frühere Periode prüft. Diese drei Punkte gehen wir der Reihe nach durch.
Wir lernen Ihr Unternehmen kennen und schicken ein schriftliches Angebot.
Nach den Bedingungen Ihres Vertrags mit dem bisherigen Buchhalter.
Wir halten fest, was das Paket enthält und was es kostet.
Sie erhalten eine Liste dessen, was wir benötigen; Lücken halten wir schriftlich fest.
Wir regeln die Vollmachten und Zugangsrechte gegenüber der Behörde.
Wir gleichen Anfangssaldi und laufende Vorgänge ab.
Die nächste Periode beginnt bei uns – Abgabefristen verschieben sich in der Zwischenzeit nicht.
Voraussichtliche Dauer: in der Regel 5–15 Arbeitstage, zuzüglich der Kündigungsfrist des bisherigen Vertrags.
Am einfachsten direkt nach einem Monats- oder Quartalsabschluss: Die abgeschlossene Periode bleibt beim bisherigen Buchhalter, die nächste beginnt bei uns.
Die monatlichen Zahlen und die Behördenpost übergeben wir so, dass die Muttergesellschaft sie einordnen kann – mit Erläuterung, nicht nur als ungarisches PDF.
Ein Wechsel ist auch während des Jahres möglich, der Zeitpunkt macht aber einen Unterschied. Am einfachsten ist es direkt nach einem Monats- oder Quartalsabschluss: Die abgeschlossene Periode bleibt beim bisherigen Buchhalter, die nächste beginnt bei uns. Im ersten Gespräch gehen wir durch, was fertig ist und was nicht – daraus wird eine Schrittliste mit Terminen. In der Zwischenzeit pausiert nichts: Abgabefristen verschieben sich durch einen Buchhalterwechsel nicht.
Das sind zwei getrennte Fragen. Erstens die Übergabe durch den bisherigen Buchhalter: Dafür erhalten Sie eine Liste dessen, was wir benötigen (Saldenliste, Anfangssaldi, Stammdaten der Lohnabrechnung, laufende Vorgänge); Lücken halten wir schriftlich fest. Zweitens die Datenverarbeitung bei uns: Wir verarbeiten, was die Leistung erfordert, und Zugriff hat nur, wer ihn für seine Arbeit braucht. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung; unsere Buchhaltungssoftware ist RLB, die Daten liegen im Cloud-Speicher, Belege kommen über SharePoint oder per E-Mail.
Ausschließen kann das niemand, und wir behaupten es auch nicht. Was wir tun können: Bei der Übernahme prüfen wir die früheren Perioden, und wenn wir einen Fehler finden, sagen wir Ihnen, wie groß er ist und welche Möglichkeiten bestehen – einschließlich einer Selbstberichtigung der betroffenen Erklärung. Die Behördenkorrespondenz und die Vertretung übernehmen wir: gegenüber der NAV auf Ungarisch, Ihnen gegenüber in Ihrer Sprache. Die Prüfung abgeschlossener Perioden ist nicht Teil der monatlichen Pauschale; den Preis finden Sie auf der Preisseite. Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Information und keine Beratung zu Ihrem Fall.
Unsere Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch und Ungarisch. In diesen drei Sprachen erstellen wir Verträge, Berichte und E-Mails, und in diesen drei sprechen wir auch mit Ihrer Zentrale. Auf Polnisch, Tschechisch, Slowenisch oder Italienisch führen wir keine Korrespondenz – Belege nehmen wir selbstverständlich in jeder Sprache an, der Austausch läuft aber in den drei genannten Sprachen. Behördliche Dokumente bleiben im Original ungarisch, wie es das Gesetz verlangt; die Erläuterung erhalten Sie dazu in Ihrer Sprache.
Wahrscheinlich ja – und in diesem Wettbewerb stehen wir nicht. Vergleichen lohnt sich, was in der Pauschale enthalten ist. Unser Paket benennt die Belegstaffel, die Mitarbeiterzahl und den enthaltenen Leistungsumfang; alles darüber hinaus wird vorab abgestimmt – keine Posten, die erst auf der Rechnung auftauchen. Dazu gehört, dass Sie Ihre Frage auf Deutsch oder Englisch stellen, und dass eine steuerliche Frage nicht an der Grenze der Buchhaltung endet.
Wir sind ein kleines Team und verschweigen das nicht: Deshalb sagen wir Kapazität zu und nicht eine unbegrenzte Mandantenzahl. Überprüfbar ist: Die GERSE Consulting Kft. ist eine eingetragene Gesellschaft – die Firmendaten stehen im Impressum –, und sie wird von einem Rechtsanwalt geführt.
Sprechen wir darüber
Auf Basis Ihrer Antworten erhalten Sie ein Angebot – auf Wunsch folgt ein Gespräch.
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